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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Haik Dettmann UX Design | Research | CRO
Eislebener Str. 8, 10789 Berlin
Tel: +49 1525 9024 962
E-Mail: hallo@haikdettmann.com
USt-IdNr.: DE363674313

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Haik Dettmann (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber" oder "Kunde").

1.2 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen UX Design, User Research und Conversion Rate Optimization (CRO).

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen UX Design, User Research und Conversion Rate Optimization (CRO) in folgenden Abrechnungsmodellen:

  • CRO auf Erfolgsprovisionsbasis (ab 0€ - nur bei messbarem Uplift)
  • Flexible Stunden- und Tagessatz-Abrechnung

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

2.3 CRO auf Erfolgsprovisionsbasis

2.3.1 Diese Leistung umfasst die komplette Conversion-Optimierung ohne Vorabkosten. Das CRO-Paket beinhaltet alle drei Phasen: Analyse, Optimierung und Testing mit 5 A/B-Tests.

2.3.2 Abgerechnet wird ausschließlich bei nachweisbar messbarem Erfolg gemäß Punkt 7. Es fallen keine Vorabkosten an.

2.3.3 Voraussetzung ist die Bereitstellung aller erforderlichen Analytics-Zugänge und die Einhaltung der Testbedingungen gemäß Punkt 7.7.

2.3.4 Die CRO-Leistungen folgen generell einem dreistufigen Prozess und umfassen das komplette Leistungsspektrum aus UX Design, Research und CRO:

Analyse (Step 1) - Research & UX:
Definition: Identifikation von Schwachstellen und Abbruchgründen im Nutzungsverhalten.
Methoden: Nach professionellem Ermessen des Auftragnehmers aus dem Bereich Research und UX-Analyse.
Ergebnis: Bericht über die identifizierten Schwachstellen der Website.

Optimierung (Step 2) - UX Design:
Definition: Entwicklung von Lösungsansätzen für die identifizierten Schwachstellen.
Methoden: Nach professionellem Ermessen des Auftragnehmers aus dem Bereich UX Design und Konzeption.
Ergebnis: Umsetzbare Vorschläge zum Lösen der Schwachstellen.

Testing (Step 3) - CRO:
Definition: Verifizierung der optimierten Lösungen durch Tests.
Methoden: Nach professionellem Ermessen des Auftragnehmers aus dem Bereich CRO und Testing.
Ergebnis: Detaillierter Ergebnisbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen.

2.4 Flexible Tagessatz-Abrechnung

2.4.1 Ein Tagessatz entspricht 7 Stunden Arbeitsleistung des Auftragnehmers.

2.4.2 Tagessätze werden nach folgendem gestaffelten Modell abgerechnet:

  • TAGESSATZ FLEX: 789€ (Standardpreis)
  • TAGESSATZ MEDIUM: 749€ (5% Rabatt bei Projekten ab 3 Monaten)
  • TAGESSATZ LARGE: 699€ (12% Rabatt bei Projekten ab 6 Monaten)

2.4.3 Die Staffelung richtet sich nach der geplanten Projektdauer und wird bei Vertragsschluss festgelegt. Eine nachträgliche Änderung der Preisstufe ist nicht möglich.

2.4.4 Tagessätze können für alle Leistungsbereiche (Analyse, Optimierung, Testing) eingesetzt werden und werden monatlich nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

2.4.5 Die konkrete Verwendung der Tagessätze wird im Verlauf des Projekts nach Bedarf und in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt. Der Auftragnehmer dokumentiert den Einsatz der Tagessätze fortlaufend.

2.5 Stundensatz-Abrechnung

2.5.1 Für kleinere Optimierungen und flexible Unterstützung wird ein Stundensatz von 99€ angeboten.

2.5.2 Die Abrechnung erfolgt in 30-Minuten-Intervallen. Angefangene 30-Minuten-Blöcke werden voll berechnet.

2.5.3 Der Mindestaufwand pro Buchung beträgt 2 Stunden.

2.5.4 Stundensätze werden monatlich nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

2.6 A/B-Tests

2.6.1 A/B-Tests werden ausschließlich auf Erfolgsprovisionsbasis durchgeführt.

2.6.2 Es gelten die Bedingungen gemäß Punkt 7 dieser AGB.

2.7 Abgrenzungen und nicht enthaltene Leistungen

2.7.1 Soweit nicht ausdrücklich im Angebot enthalten, sind folgende Leistungen nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs und werden bei Bedarf zusätzlich nach Aufwand zum gültigen Tagessatz berechnet:

  • Erstellung von Inhalten (Texte, Bilder, Videos)
  • Technische Implementierung der entwickelten Lösungen
  • Support über die im Angebot definierte Dauer hinaus
  • Nachträgliche Änderungen an bereits abgenommenen Designs oder Lösungen
  • Externe Kosten für User Tests (Rekrutierung, Incentivierung, Testlabor, etc.) - der Auftragnehmer erbringt ausschließlich die methodische Durchführung und Auswertung

2.7.2 Projektänderungen und Zusatzbuchungen werden nach Aufwand zum gültigen Stunden- oder Tagessatz berechnet.

2.8 Methodeneinsatz und Projektdurchführung

2.8.1 Der Auftragnehmer verfügt über ein umfassendes Repertoire an Methoden aus den Bereichen UX Design, Research und CRO. Die konkrete Auswahl und Anwendung der Methoden erfolgt projekt- und situationsabhängig nach dem professionellen Ermessen des Auftragnehmers.

2.8.2 Es besteht kein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Methoden. Der Auftragnehmer wählt die für das jeweilige Projekt effizientesten und praktikabelsten Methoden aus, um zu den bestmöglichen Ergebnissen zu gelangen.

2.8.3 Die Methodenwahl orientiert sich an den spezifischen Anforderungen des Projekts, dem zur Verfügung stehenden Budget und Zeitrahmen, der zu erwartenden Effektivität im Einzelfall und den praktischen Umsetzungsmöglichkeiten beim Auftraggeber.

2.9 Der Auftragnehmer kann zur Erfüllung seiner Vertragspflichten sachkundige Dritte (Subunternehmer) hinzuziehen. Erforderliche Analytics-Zugänge und Nutzungsdaten müssen vom Auftraggeber zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

3.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Übersendung eines schriftlichen Angebots, das vom Auftraggeber angenommen wird, zustande.

3.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Text- oder Schriftform.

4. Preise und Zahlungsmodalitäten

4.1 Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Zahlungsmodalitäten

Stunden- und Tagessatz-Projekte:

  • Monatliche Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand
  • Zahlung binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung

CRO auf Erfolgsprovisionsbasis:

  • Keine Vorabkosten - Abrechnung erfolgt ausschließlich nach erfolgreichen Tests
  • Erfolgsprovisionen: Abrechnung nach Testabschluss gemäß Punkt 7

Kombinationsbuchungen (CRO + Stunden-/Tagessätze):

  • Stunden-/Tagessätze: Monatliche Abrechnung nach Aufwand
  • CRO-Tests: Weiterhin nur bei Erfolg gemäß Punkt 7
  • Beide Abrechnungsarten laufen parallel und unabhängig voneinander

Projekte über 10.000€:

  • 50% Anzahlung bei Projektstart (gilt nur für Stunden-/Tagessatz-Anteile)
  • Restbetrag nach Abschluss

4.3 Da keine festen Pakete mehr angeboten werden, entfällt die Regelung zum Verfall von Tagessätzen. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach tatsächlich erbrachten Leistungen.

4.4 Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.5 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

4.6 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Arbeitsleistung bis zur vollständigen Bezahlung aller überfälligen Forderungen einzustellen.

5. Projektdurchführung und Abnahme

5.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich remote. Bei Erforderlichkeit von Vor-Ort-Terminen wird eine Reisekostenpauschale zusätzlich in Rechnung gestellt:

5.1 Reisekostenpauschalen

Deutschland:
Grundpauschale: 200€ pro Tag (Hotel, Verpflegung, Arbeitszeit)
Entfernungszuschlag (berechnet nach Gesamtstrecke hin + zurück):
bis 500 km gesamt: +50€ (Gesamt: 250€)
500-1.000 km gesamt: +100€ (Gesamt: 300€)
über 1.000 km gesamt: +150€ (Gesamt: 350€)

EU-Ausland: Grundpauschale 250€ + Reisekosten nach Aufwand
Übersee: nach individuellem Kostenvoranschlag

5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge zu Analytics-Tools und Nutzungsdaten zeitnah zur Verfügung zu stellen.

5.3 Kundenfeedback soll innerhalb von maximal 3 Werktagen erfolgen. Pro Projektphase sind bis zu zwei Feedback- bzw. Revisionsrunden im Projektumfang enthalten.

5.4 Meetings können nach Absprache werktags zwischen 11:00 und 15:00 Uhr mit zumutbarer Vorlaufzeit vereinbart werden.

5.5 Bei Fertigstellung der beauftragten Leistungen erfolgt eine schriftliche Abnahme durch den Auftraggeber. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe schriftlich Mängel anzeigt.

6. Projektänderungen und Mehraufwände

6.1 Projektänderungen und Zusatzbuchungen

Bei allen Projekten:

  • Änderungen am vereinbarten Projektumfang werden nach dem gültigen Stunden- oder Tagessatz berechnet
  • Umfangserweiterungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung mit Kostenvoranschlag

Bei CRO auf Erfolgsprovisionsbasis:

  • Zusätzliche Analysen oder Tests werden separat nach Aufwand berechnet
  • Die Erfolgsprovisionsregelung bleibt unberührt

6.2 Verzögerungen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, berechtigen den Auftragnehmer zur Berechnung von Mehraufwänden.

7. A/B-Tests und Erfolgsprovisionen

7.1 Grundkonzept der A/B-Tests

A/B-Tests vergleichen die bestehende Version (Control) mit einer optimierten Version (Variante). Der Begriff "Conversion" umfasst sämtliche wertschöpfende Nutzeraktionen im Conversion-Funnel (z.B. Navigation zur Produktdetailseite, Warenkorbhinzufügung oder finaler Kaufabschluss). Der Auftragnehmer identifiziert durch Analyse die effektivsten Optimierungshebel und priorisiert Test-Hypothesen nach Aufwand-Nutzen-Verhältnis. Ziel ist die Steigerung relevanter Geschäftskennzahlen durch messbare Verbesserung der Conversion-Rate (Relativer Uplift in Prozent).

7.2 Abrechnungsoptionen für A/B-Tests

CRO auf Erfolgsprovisionsbasis umfasst verpflichtend 5 A/B-Tests, die alle auf Erfolgsprovisionsbasis durchgeführt werden. Es können nicht 4 oder 1 Test gebucht werden - das Paket beinhaltet immer genau 5 Tests. Die Provision basiert auf nachgewiesenem Uplift pro Test (siehe 7.3).

7.3 Erfolgsbasierte Provisionsberechnung (Stufenmodell)

Die Provision basiert auf dem gemessenen Uplift in Prozent und folgt einem gestaffelten Stufenmodell:

  • 0% Uplift = 0€ Provision
  • kleiner 25% Uplift = 2.500€ Provision
  • kleiner 50% Uplift = 6.000€ Provision
  • kleiner 75% Uplift = 12.000€ Provision
  • ab 75% Uplift = 18.000€ Provision
  • ab 100% Uplift = 30.000€ Provision (Maximum)

Vor Testbeginn wird gemeinsam festgelegt, welche spezifische Conversion-Kennzahl / KPI als Messgröße dient.

Beispielrechnung:
Ausgangs-Conversion-Rate: 2,0%
Test-Ergebnis: 2,5% Conversion-Rate
Relativer Uplift: (2,5% - 2,0%) / 2,0% × 100 = 25%
Provision: 6.000€ (da 25% Uplift erreicht)

7.4 Statistische Validierung

Ein Test gilt als statistisch valide und provisionsrelevant, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: Statistische Signifikanz mit Confidence Level von mindestens 90% (Frequentist-Methode) oder "Probability to Beat Control" von mindestens 90% (Bayesian-Methode). Mindestlaufzeit von 14 Tagen und angemessene Stichprobengröße für das jeweilige Traffic-Niveau.

7.5 Testverlängerung bei grenzwertigen Ergebnissen

Zeigt ein Test nach der Mindestlaufzeit einen positiven Trend, aber noch keine ausreichende statistische Signifikanz (unter 90%), kann der Auftragnehmer eine Verlängerung um maximal 2 weitere Wochen vorschlagen, um die erforderliche Signifikanz zu erreichen. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt beim Auftraggeber.

7.6 Definitive Testbeendigung

Tests werden definitiv beendet bei: Erreichen der statistischen Signifikanz (positiv oder negativ), Ablauf der maximalen Testdauer (4 Wochen), oder deutlich negativer Performance (vorzeitige Beendigung durch Auftragnehmer).

7.7 Voraussetzungen für erfolgreiche A/B-Tests

Mindestens 30.000 monatliche Besucher für statistische Relevanz, Bereitstellung von Analytics-Zugängen durch den Auftraggeber, keine Änderungen an Marketing, Preisen oder Produkten während der Testphase, keine vorzeitige Testbeendigung durch den Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers, keine gleichzeitigen Website-Änderungen außerhalb des Testvarianten-Bereichs, vollständige Offenlegung aller parallel laufenden Marketing-Kampagnen oder Aktionen.

Sabotage-Schutz: Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beeinträchtigung des A/B-Tests durch den Auftraggeber ist eine Pauschale von 5.000€ fällig, unabhängig vom Testverlauf bis zur Störung. Als Testbeeinträchtigung gelten insbesondere: Vorzeitige Testbeendigung ohne technische Notwendigkeit, gleichzeitige Preisänderungen, Rabattaktionen oder Marketing-Kampagnen, technische Änderungen an der Website außerhalb der Testvarianten, Verweigerung der Dateneinsicht oder Analytics-Zugang.

7.8 Verpflichtungen des Auftragnehmers

Regelmäßiges Monitoring der laufenden Tests, vorzeitige Beendigung bei deutlich negativer Performance, Auswertung und Dokumentation der Testergebnisse. Keine Garantie für positive Ergebnisse, da Testideen oft gemeinsam entwickelt werden.

7.8 Technische Voraussetzungen für A/B-Tests

Für CRO auf Erfolgsprovisionsbasis wird vorausgesetzt, dass der Auftraggeber bereits über ein geeignetes A/B-Testing Tool verfügt und dem Auftragnehmer die notwendigen Zugänge zur Verfügung stellt.

Falls der Auftraggeber noch kein A/B-Testing Tool installiert hat, berät der Auftragnehmer bei der Auswahl eines geeigneten Tools. Diese Beratungsleistung wird separat nach Stunden- oder Tagessatz abgerechnet.

Die Kosten für das A/B-Testing Tool trägt der Auftraggeber direkt gegenüber dem Tool-Anbieter. Diese Kosten sind nicht Teil der Erfolgsprovision.

7.9 Technische Umsetzung und Implementierungsumfang

Der Auftragnehmer übernimmt die technische Implementierung der A/B-Tests im Rahmen des verfügbaren A/B-Test-Tools. Im Leistungsumfang enthalten: Änderungen über Visual Editor des A/B-Test-Tools, CSS-Anpassungen und einfache JavaScript-Ergänzungen, Textänderungen, Button-Optimierungen, Layout-Anpassungen, Hinzufügen/Entfernen von Elementen, einfache Formular-Optimierungen. Nicht enthalten sind: Backend-Entwicklung oder Datenbankänderungen, komplexe JavaScript-Programmierung (mehr als 50 Zeilen Code), Server-seitige Implementierungen, Integration neuer APIs oder Drittanbieter-Tools, Änderungen am bestehenden CMS oder Shop-System.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit größter Sorgfalt. Eine Gewährleistung auf Erfolg wird nicht übernommen.

8.2 Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und in der Höhe auf die Vertragssumme begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

8.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit.

9.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die durchgeführten Projekte in anonymisierter Form in seinem Portfolio zu präsentieren. Bei namentlicher Nennung des Auftraggebers ist die vorherige schriftliche Zustimmung erforderlich.

9.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

10.1 Der Auftragnehmer behält sämtliche Urheberrechte an allen im Rahmen des Projekts erstellten Konzepten, Designs und Materialien. Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an diesen Materialien für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

10.2 Die Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte oder die Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

10.3 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erstellten Materialien in anonymisierter Form zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus wichtigem Grund widerspricht.

10.4 An Vorarbeiten, Entwürfen und allen anderen Dokumenten, die im Rahmen der Angebotsphase oder der Vertragsanbahnung erstellt werden, werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.

11. Kündigung und Stornierung

11.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen in Text- oder Schriftform gekündigt werden.

11.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.3 Bei Kündigung sind bereits erbrachte Teilleistungen entsprechend zu vergüten.

11.4 Stornierungsgebühren

Bei Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • Stornierung bis 14 Tage vor Projektbeginn: kostenlos
  • Stornierung bis 7 Tage vor Projektbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung
  • Stornierung weniger als 7 Tage vor Projektbeginn: 25% der vereinbarten Vergütung
  • Stornierung nach Projektbeginn: 100% der vereinbarten Vergütung für den bereits begonnenen Projektabschnitt sowie 25% für die noch nicht begonnenen Projektabschnitte

12. Nachbetreuung

12.1 Der Auftragnehmer gewährt kostenlosen Support für Rückfragen zum Projekt für einen Zeitraum von 2 Monaten nach Projektabschluss.

12.2 Darüber hinausgehende Betreuung wird nach Aufwand berechnet.

13. Widerrufsrecht

13.1 Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dieses erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und der Verbraucher seine Zustimmung hierzu erteilt hat.

14. Höhere Gewalt

14.1 Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn die Nichterfüllung auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist.

14.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terroranschläge, staatliche Restriktionen, Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitskampfmaßnahmen sowie längere Stromausfälle oder Internetstörungen.

14.3 Im Falle höherer Gewalt wird die betroffene Vertragspartei die andere Partei unverzüglich informieren. Dauert der Zustand länger als 30 Tage an, kann jede Vertragspartei den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

15. Alternative Streitbeilegung

15.1 Bei Streitigkeiten werden die Parteien versuchen, diese zunächst durch Verhandlungen beizulegen.

15.2 Gelingt dies nicht, werden die Parteien vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens eine Mediation durchführen. Die Kosten der Mediation werden von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen.

15.3 Als Mediator wird eine von beiden Parteien einvernehmlich bestimmte, unabhängige Person bestellt. Können sich die Parteien nicht einigen, wird dieser auf Antrag vom zuständigen IHK-Mediationszentrum benannt.

15.4 Der Rechtsweg bleibt den Parteien unbenommen, wenn die Mediation gescheitert ist.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Berlin.

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

16.3 Änderungen dieser AGB bedürfen der Text- oder Schriftform.


Haik Dettmann
UX Design | Research | CRO