Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Haik Dettmann | Der Conversion BeRater
Eislebener Str. 8, 10789 Berlin
Tel: +49 1525 9024 962
E-Mail: hallo@haikdettmann.com
USt-IdNr.: DE363674313

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Leistungen
  3. Vertragsschluss
  4. Vergütung und Zahlung
  5. Projektdurchführung
  6. A/B-Tests auf Erfolgsprovisionsbasis
  7. Gewährleistung und Haftung
  8. Vertraulichkeit und Datenschutz
  9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
  10. Kündigung
  11. Höhere Gewalt
  12. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Haik Dettmann (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber").

1.2 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen UX Design, User Research und Conversion Rate Optimization (CRO).

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungen

2.1 Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen in folgenden Bereichen an:

  • UX Design: Konzeption, Wireframes, UI Design, Prototypen, User Flow Optimierung
  • Research: Usability Tests, User Interviews, Datenanalyse, Nutzerforschung
  • CRO: Conversion-Optimierung, A/B-Testing, Testing-Strategien, Performance-Analysen

2.2 Die Abrechnung erfolgt wahlweise über:

  • Tagessatz-Abrechnung (Ein Tagessatz entspricht 7 Stunden Arbeitsleistung)
  • Festpreispakete
  • Erfolgsprovision bei A/B-Tests (Details siehe Punkt 6)
  • Kombinationen der genannten Modelle

2.3 Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung und Zahlungsmodalitäten werden im individuellen Angebot festgelegt.

2.4 Folgende Leistungen sind nur nach gesonderter Vereinbarung enthalten:

  • Erstellung von Inhalten (Texte, Bilder, Videos)
  • Technische Implementierung (außerhalb des A/B-Testing-Tools)
  • Externe Kosten (z.B. User Test Teilnehmer, Tools)

2.5 Der Auftragnehmer kann zur Erfüllung seiner Vertragspflichten sachkundige Dritte (Subunternehmer) hinzuziehen.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Annahme eines schriftlichen Angebots durch den Auftraggeber zustande.

3.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Text- oder Schriftform.

4. Vergütung und Zahlung

4.1 Die konkreten Preise und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Zahlungsmodalitäten und Vorauszahlung

Sofern im Angebot nicht anders vereinbart:

  • Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Erhalt fällig
  • Reguläre Projekte bis 6.000€: 50% Vorauszahlung, 50% nach Abnahme
  • Reguläre Projekte ab 10.000€: Je ⅓ bei Projektbeginn, bei Step-Mitte, nach Abnahme
  • A/B-Tests auf Erfolgsprovisionsbasis (Punkt 6): Keine Vorauszahlung. Rechnungen über 6.000€ können in 3 monatlichen Raten gezahlt werden.

Die Vorauszahlung ist Voraussetzung für den Projektstart.

4.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die weitere Arbeitsleistung bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen.

5. Projektdurchführung

5.1 Remote-First: Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen grundsätzlich remote. Dies ermöglicht flexible, effiziente Zusammenarbeit ohne zusätzliche Reisekosten.

5.2 Vor-Ort-Termine sind nach Vereinbarung möglich. Reisekosten werden gemäß Angebot separat berechnet.

5.3 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge zu Analytics-Tools und Nutzungsdaten zeitnah zur Verfügung.

5.4 Feedback und Revisionen: Kundenfeedback sollte innerhalb von 3 Werktagen erfolgen. Pro Projektphase sind bis zu zwei Feedback- bzw. Revisionsrunden im Projektumfang enthalten, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.

5.5 Meetings: Termine können nach Absprache werktags zwischen 11:00 und 15:00 Uhr vereinbart werden.

5.6 Abnahme: Bei Fertigstellung erfolgt eine schriftliche Abnahme durch den Auftraggeber. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe schriftlich Mängel anzeigt.

6. A/B-Tests auf Erfolgsprovisionsbasis

Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für A/B-Tests, die auf Erfolgsprovisionsbasis beauftragt wurden. Abweichende Vereinbarungen im individuellen Angebot gehen diesen allgemeinen Regelungen vor.

6.1 Grundkonzept

Erfolgsbasierte Vergütung: Es entstehen keine Vorabkosten für Konzeption, Implementierung, Monitoring und Auswertung des Tests. Die Vergütung erfolgt ausschließlich bei nachweislich positivem Ergebnis (siehe 6.4).

A/B-Tests vergleichen die bestehende Version (Control) mit einer optimierten Version (Variante). Ziel ist die messbare Verbesserung der Conversion-Rate. Sofern nicht ausdrücklich im Angebot eine andere Conversion-Kennzahl vereinbart wird, gilt standardmäßig die finale Conversion-Rate (Besucher zu zahlenden Kunden) als Berechnungsgrundlage.

6.2 Voraussetzungen

Conversion-Potenzial-Analyse als Grundlage:
A/B-Tests auf Erfolgsprovisionsbasis setzen eine vom Auftragnehmer durchgeführte Conversion-Potenzial-Analyse voraus. Diese wird separat gemäß individuellem Angebot bepreist. Da der Auftragnehmer bei der Testdurchführung das unternehmerische Risiko trägt (keine Vergütung bei ausbleibendem Erfolg), ist eine eigene Bewertung der Ausgangslage und des Optimierungspotenzials zwingend erforderlich. Externe Analysen Dritter begründen keinen Anspruch auf Durchführung von Tests auf Erfolgsprovisionsbasis.

Weitere Voraussetzungen für erfolgreiche A/B-Tests:

  • Mindestens 30.000 monatliche Besucher für statistische Relevanz
  • Bereitstellung von Analytics- oder Shop-System-Zugängen
  • Bereitstellung von Umsatzdaten zur Erstellung der Baseline-Dokumentation
  • Keine wesentlichen Änderungen an Marketing, Preisen, Produkten oder Website während der Testphase

Testbeeinträchtigung: Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beeinträchtigung des Tests (z.B. gleichzeitige Marketing-Kampagnen, Preisänderungen, Website-Änderungen außerhalb der Test-Variante, vorzeitige Testbeendigung gegen Empfehlung ohne einvernehmliche Regelung) wird eine Pauschale von 3.000€ fällig.

6.3 Provisionsberechnung

Die Provision beträgt 5% des zusätzlichen Jahresumsatzes (Jahresuplift), der durch die gemessene Conversion-Steigerung erzielt wird.

Berechnungsformel:

  1. Monatlicher Mehrumsatz = (Neue CR - Alte CR) × Traffic × Warenkorbwert
  2. Jahresuplift = Monatlicher Mehrumsatz × 12
  3. Provision = Jahresuplift × 5%

Beispiel: Bei 30.000 Besuchern/Monat, Verbesserung von 2,0% auf 2,5% CR und 75€ Warenkorbwert: Monatlicher Mehrumsatz 11.250€ → Jahresuplift 135.000€ → Provision 6.750€

Baseline-Dokumentation vor Testbeginn:
Vor Testbeginn wird eine Baseline-Dokumentation erstellt und von beiden Parteien bestätigt. Diese dokumentiert Traffic, Conversion-Rate und Warenkorbwert (jeweils Durchschnitt der letzten 3 Monate) sowie die Datenquelle. Diese Werte bleiben während des Tests konstant. Bei saisonalen Geschäftsmodellen können abweichende Berechnungsmethoden vereinbart werden.

6.4 Provisionsregelung

6.4.1 Volle Provision bei statistisch signifikantem Ergebnis

Ein Test gilt als erfolgreich bei: Signifikanz ≥90% (Frequentist) oder Probability to Beat Control ≥90% (Bayesian), Mindestlaufzeit 7 Tage, angemessene Stichprobengröße.

Die Provision wird fällig, sobald ein signifikantes positives Ergebnis nachgewiesen wurde – unabhängig davon, ob der Auftraggeber die Variante anschließend umsetzt. Die Umsetzungsentscheidung liegt beim Auftraggeber.

6.4.2 Regelung bei Tests ohne Signifikanz

a) Pragmatischer Abbruch im Einvernehmen: Vereinbaren beide Parteien nach mindestens 14 Tagen bei erkennbar positivem Trend einvernehmlich die Testbeendigung und Umsetzung, wird eine Pauschale von 3.000€ fällig.

b) Vorzeitiger Abbruch durch Auftraggeber: Beendet der Auftraggeber den Test vorzeitig gegen Empfehlung des Auftragnehmers und setzt die Variante um, wird die Provision nach dem aktuellen Messwert berechnet (5% des Jahresuplifts).

c) Ausnahmen: Bei technischen Problemen oder eindeutig negativer Performance entfällt die Provision.

6.4.3 Tests ohne nachweisbaren Erfolg

Zeigt ein Test keinen positiven Uplift oder wird keine Signifikanz erreicht, entstehen keine Kosten – außer in den unter 6.4.2 und 6.2 genannten Fällen (Pauschale bei pragmatischem Abbruch, Provision bei vorzeitigem Abbruch, Pauschale bei Testbeeinträchtigung).

6.5 Testverlängerung und -beendigung

Bei positivem Trend ohne ausreichende Signifikanz kann der Auftragnehmer eine Verlängerung um maximal 2 Wochen vorschlagen. Die Entscheidung liegt beim Auftraggeber.

Tests enden bei:

  • Erreichen der Signifikanz (positiv oder negativ)
  • Ablauf der maximalen Testdauer (4 Wochen) – dann keine Kosten, außer Umsetzung nach 6.4.2.a)
  • Deutlich negativer Performance (vorzeitige Beendigung durch Auftragnehmer)

6.6 Technische Umsetzung und Verpflichtungen

Leistungen des Auftragnehmers: Implementierung im A/B-Test-Tool (Visual Editor, CSS, einfaches JavaScript), regelmäßiges Monitoring, vorzeitige Beendigung bei negativer Performance, Auswertung und Dokumentation, transparente Provisionsberechnung.

Nicht enthalten: Backend-Entwicklung, Datenbankänderungen, komplexe JavaScript-Programmierung, Server-seitige Implementierungen.

Keine Erfolgsgarantie: Es besteht keine Garantie für positive Ergebnisse.

6.7 Rechnungsstellung

Die Rechnung wird nach Testabschluss gestellt und enthält eine detaillierte Aufschlüsselung: gemessener Uplift, Baseline-Daten (Traffic, alte/neue CR, Warenkorbwert), monatlicher Mehrumsatz, Jahresuplift und resultierende Provision. Zahlungsfrist: 14 Tage nach Erhalt.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt nach dem aktuellen Stand der Technik. Eine Gewährleistung auf Erfolg wird nicht übernommen.

7.2 Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und in der Höhe auf die Vertragssumme begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

7.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

8.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für 2 Jahre nach Beendigung der Zusammenarbeit.

8.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, durchgeführte Projekte in anonymisierter Form in seinem Portfolio zu präsentieren. Bei namentlicher Nennung des Auftraggebers ist die vorherige schriftliche Zustimmung erforderlich.

8.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

9.1 Der Auftragnehmer behält sämtliche Urheberrechte an allen erstellten Konzepten, Designs und Materialien. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

9.2 Die Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte oder die Nutzung für andere Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

9.3 An Vorarbeiten, Entwürfen und Dokumenten aus der Angebotsphase werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.

10. Kündigung

10.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen in Text- oder Schriftform gekündigt werden.

10.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.3 Bei Kündigung sind bereits erbrachte Teilleistungen entsprechend zu vergüten.

10.4 Stornierungsgebühren: Bei Stornierung gelten folgende Gebühren (soweit nicht im Angebot abweichend vereinbart):

  • Bis 14 Tage vor Projektbeginn: kostenlos
  • Bis 7 Tage vor Projektbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung
  • Weniger als 7 Tage vor Projektbeginn: 25% der vereinbarten Vergütung
  • Nach Projektbeginn: 100% für den bereits begonnenen Projektabschnitt sowie 25% für noch nicht begonnene Projektabschnitte

10.5 Nachbetreuung: Der Auftragnehmer gewährt kostenlosen Support für Rückfragen zum Projekt für 2 Monate nach Projektabschluss, sofern nicht im Angebot abweichend vereinbart.

11. Höhere Gewalt

11.1 Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen bei Ereignissen höherer Gewalt (insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, staatliche Restriktionen, längere Stromausfälle oder Internetstörungen).

11.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Dauert der Zustand länger als 30 Tage an, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Widerrufsrecht: Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dieses erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat.

12.2 Alternative Streitbeilegung: Bei Streitigkeiten führen die Parteien vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens eine Mediation durch. Die Kosten werden von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen. Der Rechtsweg bleibt unbenommen, wenn die Mediation gescheitert ist.

12.3 Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Berlin.

12.4 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

12.5 Änderungen dieser AGB bedürfen der Text- oder Schriftform.


Haik Dettmann | Der Conversion BeRater
Stand: November 2025