Haik Dettmann UX Design | Research | CRO
Eislebener Str. 8, 10789 Berlin
Tel: +49 1525 9024 962
E-Mail: hallo@haikdettmann.com
USt-IdNr.: DE363674313
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Haik Dettmann (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber" oder "Kunde").
1.2 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen UX Design, User Research und Conversion Rate Optimization (CRO).
1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen UX Design, User Research und Conversion Rate Optimization (CRO) in verschiedenen Leistungsmodellen:
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
2.3 CRO-Projektpakete (Conversion Design Roadmap)
Der Auftragnehmer bietet verschiedene standardisierte Conversion Design Roadmap Pakete an. Die genauen Bezeichnungen, Preise und Leistungsumfänge ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Angebot des Auftragnehmers. Grundsätzlich können die Pakete folgende Leistungskomponenten in unterschiedlichem Umfang enthalten:
Die CRO-Projektpakete des Auftragnehmers folgen generell einem dreistufigen Prozess:
2.3.1 Analyse (Step 1):
2.3.2 Optimierung (Step 2):
2.3.3 Testing (Step 3):
2.4 Tagessatz-Pakete
2.4.1 Ein Tagessatz entspricht 7 Stunden Arbeitsleistung des Auftragnehmers.
2.4.2 Tagessatz-Pakete können für alle Leistungsbereiche des Auftragnehmers (Analyse, Optimierung, Testing) eingesetzt werden.
2.4.3 Die Laufzeit bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen die gebuchten Tagessätze abgerufen werden müssen. Nach Ablauf der Laufzeit verfallen nicht genutzte Tagessätze gemäß Punkt 4.3.
2.4.4 Die konkrete Verwendung der Tagessätze wird im Verlauf des Projekts nach Bedarf und in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt. Der Auftragnehmer dokumentiert den Einsatz der Tagessätze fortlaufend.
2.5 Experten-Coaching
2.5.1 Das Experten-Coaching umfasst Beratungs- und Schulungsleistungen für interne Teams des Auftraggebers in den Bereichen UX Design, User Research und Conversion Rate Optimization.
2.5.2 Im Angebot wird die Anzahl der Coaching-Einheiten, deren Dauer sowie die zu behandelnden Themen festgelegt.
2.5.3 Coaching-Einheiten werden einzeln oder als Paket angeboten und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
2.6 A/B-Tests
2.6.1 A/B-Tests können entweder zum Festpreis oder auf Erfolgsprovisionsbasis durchgeführt werden. Die Abrechnungsmodalität wird im Angebot festgelegt und kann nachträglich nicht geändert werden.
2.6.2 Bei A/B-Tests zum Festpreis werden die Tests unabhängig vom Ergebnis berechnet.
2.6.3 Bei A/B-Tests auf Erfolgsprovisionsbasis gelten die Bedingungen gemäß Punkt 7 dieser AGB. Voraussetzung für diese Tests ist die vorherige Durchführung von Analyse und Optimierung durch den Auftragnehmer.
2.7 Abgrenzungen und nicht enthaltene Leistungen:
2.7.1 Soweit nicht ausdrücklich im Angebot enthalten, sind folgende Leistungen nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs und werden bei Bedarf zusätzlich nach Aufwand zum gültigen Tagessatz berechnet:
2.7.2 Projektänderungen und Zusatzbuchungen werden wie folgt berechnet:
Bei Festpreis-Projekten (CRO-Projektpakete):
Bei Tagessatz-Paketen:
2.8 Methodeneinsatz und Projektdurchführung
2.8.1 Die unter den Punkten 2.3 bis 2.6 aufgeführten Methoden stellen das Repertoire des Auftragnehmers dar. Die konkrete Auswahl und Anwendung der Methoden erfolgt projekt- und situationsabhängig nach dem professionellen Ermessen des Auftragnehmers.
2.8.2 Es besteht kein Anspruch auf den Einsatz aller aufgeführten Methoden. Der Auftragnehmer wählt die für das jeweilige Projekt effizientesten und praktikabelsten Methoden aus, um zu den bestmöglichen Ergebnissen zu gelangen.
2.8.3 Die Zielsetzung des Auftragnehmers ist eine effiziente und zielorientierte Projektdurchführung. Die Methodenwahl orientiert sich an:
2.8.4 Die im Angebot genannten Methoden gelten als unverbindliche Richtlinie. Der Auftragnehmer behält sich vor, während der Projektdurchführung andere oder zusätzliche Methoden einzusetzen, wenn dies zur Erreichung des Projektziels dienlich ist, ohne dass hierdurch Mehrkosten entstehen.
2.9 Der Auftragnehmer kann zur Erfüllung seiner Vertragspflichten sachkundige Dritte (Subunternehmer) hinzuziehen. Erforderliche Analytics-Zugänge und Nutzungsdaten müssen vom Auftraggeber zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
3.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Übersendung eines schriftlichen Angebots, das vom Auftraggeber angenommen wird, zustande.
3.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Text- oder Schriftform.
4.1 Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Zahlungsmodalitäten:
Für alle Dienstleistungspakete und Projekte gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Projekte bis 5.000 €:
Projekte bis 5.000 €:
A/B-Tests auf Erfolgsprovisionsbasis:
Experten Coaching und Einzeltage:
Tagessatz-Pakete (5×, 60×, 120×):
4.3 Verfall und Übertragung von Tagessätzen:
4.4 Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.5 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
4.6 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Arbeitsleistung bis zur vollständigen Bezahlung aller überfälligen Forderungen einzustellen. Bei Tagessatz-Paketen wird die Nutzung der gebuchten Tagessätze bis zur Begleichung aller Rückstände gesperrt.
5.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich remote. Bei Erforderlichkeit von Vor-Ort-Terminen wird eine Reisekostenpauschale zusätzlich in Rechnung gestellt:
Deutschland:
Rechenbeispiel: Berlin → Hamburg (290 km einfach = 580 km gesamt) = 300€ total
EU-Ausland:
Grundpauschale 250€ + Reisekosten nach Aufwand
Übersee:
nach individuellem Kostenvoranschlag
5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge zu Analytics-Tools und Nutzungsdaten zeitnah zur Verfügung zu stellen. Insbesondere hat er alle erforderlichen Freigaben zu erteilen, um die vertragsgemäße Durchführung zu gewährleisten.
5.3 Kundenfeedback soll innerhalb von maximal 3 Werktagen erfolgen. Bei längeren Verzögerungen kann sich die Projektlaufzeit entsprechend verlängern. Pro Projektphase sind bis zu zwei Feedback- bzw. Revisionsrunden im Projektumfang enthalten. Darüber hinausgehende Änderungswünsche und zusätzliche Revisionsrunden werden nach Aufwand berechnet.
5.4 Meetings können nach Absprache werktags zwischen 11:00 und 15:00 Uhr mit zumutbarer Vorlaufzeit vereinbart werden.
5.5 Abnahme: Bei Fertigstellung der beauftragten Leistungen erfolgt eine schriftliche Abnahme durch den Auftraggeber. Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen und werden vom Auftragnehmer unverzüglich behoben. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe der fertigen Leistung schriftlich Mängel anzeigt oder wenn der Auftraggeber die Leistungen in Gebrauch nimmt.
6.1 Projektänderungen und Zusatzbuchungen:
Bei Festpreis-Projekten:
Änderungen am vereinbarten Projektumfang werden nach Aufwand zum gültigen Tagessatz berechnet.
Bei Paket-Buchungen:
Bei Tagessatz-Paketen:
Änderungen werden aus dem gebuchten Tagessatz-Kontingent abgebucht. Bei unzureichendem Kontingent erfolgt Nachberechnung zum aktuellen Tagessatz.
6.2 Verzögerungen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, berechtigen den Auftragnehmer zur Berechnung von Mehraufwänden.
6.3 A/B-Tests können entweder zum Festpreis oder auf Erfolgsprovisionsbasis vereinbart werden. Eine nachträgliche Änderung der Abrechnungsart ist nicht möglich.
7.1 Grundkonzept der A/B-Tests:
7.2 Abrechnungsoptionen für A/B-Tests:
7.3 Erfolgsbasierte Provisionsberechnung:
7.4 Voraussetzungen für erfolgreiche A/B-Tests:
7.5 Verpflichtungen des Auftragnehmers:
7.6 Technische Voraussetzungen für A/B-Tests:
8.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit größter Sorgfalt. Eine Gewährleistung auf Erfolg wird nicht übernommen.
8.2 Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und in der Höhe auf die Vertragssumme begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
8.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit.
9.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die durchgeführten Projekte in anonymisierter Form in seinem Portfolio zu präsentieren. Bei namentlicher Nennung des Auftraggebers oder Verwendung von nicht anonymisierten Projektmaterialien ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers erforderlich. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung aus wichtigem Grund verweigern.
9.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
10.1 Der Auftragnehmer behält sämtliche Urheberrechte an allen im Rahmen des Projekts erstellten Konzepten, Designs und Materialien. Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an diesen Materialien für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
10.2 Die Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte oder die Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
10.3 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erstellten Materialien in anonymisierter Form zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus wichtigem Grund widerspricht.
10.4 An Vorarbeiten, Entwürfen und allen anderen Dokumenten, die im Rahmen der Angebotsphase oder der Vertragsanbahnung erstellt werden, werden keine Nutzungsrechte eingeräumt. Diese verbleiben beim Auftragnehmer.
11.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen in Text- oder Schriftform gekündigt werden.
11.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.3 Bei Kündigung sind bereits erbrachte Teilleistungen entsprechend zu vergüten.
11.4 Bei Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende Stornierungsgebühren:
11.5 Bei Tagessatz-Paketen mit Ratenzahlung ist bei vorzeitiger Kündigung 25% des offenen Restbetrags sofort fällig. Bereits bezahlte Raten werden nicht zurückerstattet.
12.1 Der Auftragnehmer gewährt kostenlosen Support für Rückfragen zum Projekt für einen Zeitraum von 2 Monaten nach Projektabschluss.
12.2 Darüber hinausgehende Betreuung wird nach Aufwand berechnet.
13.1 Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dieses erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und der Verbraucher seine Zustimmung hierzu erteilt hat.
14.1 Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn die Nichterfüllung auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen.
14.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terroranschläge, staatliche Restriktionen, Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitskampfmaßnahmen sowie längere Stromausfälle oder Internetstörungen.
14.3 Im Falle höherer Gewalt wird die betroffene Vertragspartei die andere Partei unverzüglich informieren und die voraussichtliche Dauer der Behinderung mitteilen. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, die Auswirkungen der höheren Gewalt so gering wie möglich zu halten und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen so bald wie möglich wieder aufzunehmen.
14.4 Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als 30 Tage an, kann jede Vertragspartei den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
15.1 Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden die Parteien versuchen, diese zunächst durch Verhandlungen und Gespräche beizulegen.
15.2 Gelingt dies nicht, werden die Parteien vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens eine Mediation durchführen. Die Kosten der Mediation werden von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen.
15.3 Als Mediator wird eine von beiden Parteien einvernehmlich bestimmte, unabhängige und zur Verschwiegenheit verpflichtete Person bestellt. Können sich die Parteien nicht auf einen Mediator einigen, wird dieser auf Antrag einer Partei vom zuständigen IHK-Mediationszentrum benannt.
15.4 Der Rechtsweg bleibt den Parteien unbenommen, wenn die Mediation gescheitert ist oder eine Partei nicht an der Mediation teilnimmt.
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Berlin.
16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16.3 Änderungen dieser AGB bedürfen der Text- oder Schriftform.
Stand: 21. Mai 2024