Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Haik Dettmann UX Design | Research | CRO
Eislebener Str. 8, 10789 Berlin
Tel: +49 1525 9024 962
E-Mail: hallo@haikdettmann.com
USt-IdNr.: DE363674313

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Haik Dettmann (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber" oder "Kunde").

1.2 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen UX Design, User Research und Conversion Rate Optimization (CRO).

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen UX Design, User Research und Conversion Rate Optimization (CRO) in verschiedenen Leistungsmodellen:

  • CRO-Projektpakete (Conversion Design Roadmap)
  • Tagessatz-Pakete
  • Experten-Coaching
  • A/B-Tests (Festpreis oder auf Erfolgsprovisionsbasis)

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

2.3 CRO-Projektpakete (Conversion Design Roadmap)
Der Auftragnehmer bietet verschiedene standardisierte Conversion Design Roadmap Pakete an. Die genauen Bezeichnungen, Preise und Leistungsumfänge ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Angebot des Auftragnehmers. Grundsätzlich können die Pakete folgende Leistungskomponenten in unterschiedlichem Umfang enthalten:

  • Basis-Analyse oder Tiefen-Analyse zur Identifikation von Optimierungspotenzialen
  • Entwicklung und Umsetzung von Optimierungen (z.B. Top-5 oder Top-10)
  • A/B-Tests auf Erfolgsprovisionsbasis oder zum Festpreis
  • Zusätzliche Tagessätze für weitere Optimierungen oder Anpassungen

Die CRO-Projektpakete des Auftragnehmers folgen generell einem dreistufigen Prozess:
2.3.1 Analyse (Step 1):

  • Definition: Identifikation von Schwachstellen und Abbruchgründen im Nutzungsverhalten.
  • Methoden: User Tests, Interviews, Zielgruppen-Personas, Cognitive Walkthrough, Wettbewerbsvergleich, Behavior Patterns, Datenanalyse.
  • Ergebnis: Bericht über die identifizierten Schwachstellen der Website.
  • Regelleistung: Die Analyse umfasst ausschließlich die im Angebot spezifizierten Seiten/Templates.
  • Dauer: Abhängig vom vereinbarten Projektumfang (in der Regel 2-8 Tage) 

2.3.2 Optimierung (Step 2):

  • Definition: Entwicklung von Lösungsansätzen für die identifizierten Schwachstellen.
  • Methoden: Hypothesen, Figma Designs, Developer Handoff, Interaktive Prototypen, Responsive UI Designs, Wireframes.
  • Ergebnis: Umsetzbare Vorschläge zum Lösen der Schwachstellen.
  • Regelleistung: Es werden ausschließlich Lösungsansätze für die in Step 1 identifizierten Top-Schwachstellen entwickelt (Anzahl gemäß Angebot).
  • Dauer: Abhängig vom vereinbarten Projektumfang (in der Regel 2-5 Tage) 

2.3.3 Testing (Step 3):

  • Definition: Verifizierung der optimierten Lösungen durch Tests.
  • Methoden: A/B-Tests oder User Tests, Planung, Aufsetzen & Starten, Priorisierung der Hypothesen, Support bei der Einbindung, Erstellen der Testdesigns, Auswertung & Report, Test Monitoring.
  • Ergebnis: Detaillierter Ergebnisbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen, der aufzeigt, welche Lösungen die Conversion-Rate nachweislich verbessern. Die Testergebnisse werden strukturiert zusammengefasst und mit klaren Handlungsempfehlungen für die weitere Optimierung versehen.
  • Regelleistung: Die Tests beziehen sich ausschließlich auf die in Step 2 entwickelten Lösungsansätze. Die Anzahl der Tests ist im Angebot definiert.
  • Dauer: 2-4 Wochen reine Testlaufzeit pro Test, abhängig vom verfügbaren Traffic. Diese Dauer bezieht sich ausschließlich auf die aktive Testphase und exkludiert Zeiten für die Implementierung des A/B-Testing-Tools sowie etwaige technische Abhängigkeiten oder Verzögerungen seitens des Auftraggebers. Die Gesamtdauer des Testing-Prozesses kann entsprechend länger ausfallen.

2.4 Tagessatz-Pakete
2.4.1 Ein Tagessatz entspricht 7 Stunden Arbeitsleistung des Auftragnehmers.

2.4.2 Tagessatz-Pakete können für alle Leistungsbereiche des Auftragnehmers (Analyse, Optimierung, Testing) eingesetzt werden.

2.4.3 Die Laufzeit bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen die gebuchten Tagessätze abgerufen werden müssen. Nach Ablauf der Laufzeit verfallen nicht genutzte Tagessätze gemäß Punkt 4.3.

2.4.4 Die konkrete Verwendung der Tagessätze wird im Verlauf des Projekts nach Bedarf und in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt. Der Auftragnehmer dokumentiert den Einsatz der Tagessätze fortlaufend.

2.5 Experten-Coaching
2.5.1 Das Experten-Coaching umfasst Beratungs- und Schulungsleistungen für interne Teams des Auftraggebers in den Bereichen UX Design, User Research und Conversion Rate Optimization.

2.5.2 Im Angebot wird die Anzahl der Coaching-Einheiten, deren Dauer sowie die zu behandelnden Themen festgelegt.

2.5.3 Coaching-Einheiten werden einzeln oder als Paket angeboten und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

2.6 A/B-Tests
2.6.1 A/B-Tests können entweder zum Festpreis oder auf Erfolgsprovisionsbasis durchgeführt werden. Die Abrechnungsmodalität wird im Angebot festgelegt und kann nachträglich nicht geändert werden.

2.6.2 Bei A/B-Tests zum Festpreis werden die Tests unabhängig vom Ergebnis berechnet.

2.6.3 Bei A/B-Tests auf Erfolgsprovisionsbasis gelten die Bedingungen gemäß Punkt 7 dieser AGB. Voraussetzung für diese Tests ist die vorherige Durchführung von Analyse und Optimierung durch den Auftragnehmer.

2.7 Abgrenzungen und nicht enthaltene Leistungen:
2.7.1 Soweit nicht ausdrücklich im Angebot enthalten, sind folgende Leistungen nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs und werden bei Bedarf zusätzlich nach Aufwand zum gültigen Tagessatz berechnet:

  • Analyse und Optimierung von Seiten/Templates, die nicht im Angebot spezifiziert sind
  • Entwicklung von Lösungen für mehr als die im Angebot festgelegte Anzahl an Schwachstellen
  • Erstellung von Inhalten (Texte, Bilder, Videos)
  • Technische Implementierung der entwickelten Lösungen
  • Support über die im Angebot definierte Dauer hinaus (siehe Punkt 12 zur Nachbetreuung)
  • Zusätzliche Tests über die im Angebot definierte Anzahl hinaus
  • Nachträgliche Änderungen an bereits abgenommenen Designs oder Lösungen

2.7.2 Projektänderungen und Zusatzbuchungen werden wie folgt berechnet:
Bei Festpreis-Projekten (CRO-Projektpakete):

  • Änderungen am vereinbarten Projektumfang werden nach Aufwand zum gültigen Tagessatz berechnet.

Bei Tagessatz-Paketen:

  • Änderungen werden aus dem gebuchten Tagessatz-Kontingent abgebucht.
  • Bei unzureichendem Kontingent erfolgt Nachberechnung zum aktuellen Tagessatz.

2.8 Methodeneinsatz und Projektdurchführung
2.8.1 Die unter den Punkten 2.3 bis 2.6 aufgeführten Methoden stellen das Repertoire des Auftragnehmers dar. Die konkrete Auswahl und Anwendung der Methoden erfolgt projekt- und situationsabhängig nach dem professionellen Ermessen des Auftragnehmers.

2.8.2 Es besteht kein Anspruch auf den Einsatz aller aufgeführten Methoden. Der Auftragnehmer wählt die für das jeweilige Projekt effizientesten und praktikabelsten Methoden aus, um zu den bestmöglichen Ergebnissen zu gelangen.

2.8.3 Die Zielsetzung des Auftragnehmers ist eine effiziente und zielorientierte Projektdurchführung. Die Methodenwahl orientiert sich an:

  • Den spezifischen Anforderungen des Projekts
  • Dem zur Verfügung stehenden Budget und Zeitrahmen
  • Der zu erwartenden Effektivität im Einzelfall
  • Praktischen Umsetzungsmöglichkeiten beim Auftraggeber

2.8.4 Die im Angebot genannten Methoden gelten als unverbindliche Richtlinie. Der Auftragnehmer behält sich vor, während der Projektdurchführung andere oder zusätzliche Methoden einzusetzen, wenn dies zur Erreichung des Projektziels dienlich ist, ohne dass hierdurch Mehrkosten entstehen.

2.9 Der Auftragnehmer kann zur Erfüllung seiner Vertragspflichten sachkundige Dritte (Subunternehmer) hinzuziehen. Erforderliche Analytics-Zugänge und Nutzungsdaten müssen vom Auftraggeber zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

3.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Übersendung eines schriftlichen Angebots, das vom Auftraggeber angenommen wird, zustande.

3.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Text- oder Schriftform.

4. Preise und Zahlungsmodalitäten

4.1 Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Zahlungsmodalitäten:

Für alle Dienstleistungspakete und Projekte gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Projekte bis 5.000 €:

  • 50% Anzahlung bei Vertragsschluss
  • 50% bei Projektabschluss

Projekte bis 5.000 €:

  • 1/3 bei Projektstart (Vertragsunterzeichnung)
  • 1/3 bei Erreichen des ersten Meilensteins 
  • 1/3 nach finaler Abnahme des Gesamtprojekts

A/B-Tests auf Erfolgsprovisionsbasis:

  • Werden separat gemäß den Bestimmungen in Punkt 7 abgerechnet
  • Die Kosten für vorangegangene Phasen (Analyse- und Optimierungsphase) sind vor Testbeginn vollständig zu bezahlen
  • Erfolgsprovisionen werden 1x monatlich nach Abschluss der jeweiligen Tests in Rechnung gestellt

Experten Coaching und Einzeltage:

  • 100% Vorauszahlung

Tagessatz-Pakete (5×, 60×, 120×):

  • 100% Vorauszahlung (mit 3% Skonto) oder
  • Ratenzahlung über die gesamte Laufzeit des Pakets (erste Rate bei Vertragsschluss + restliche Raten verteilt auf die Laufzeit des jeweiligen Pakets)
    • Beispiel: 5× Tagessatz mit 3 Monaten Laufzeit = 3 monatliche Raten
    • Beispiel: 60× oder 120× Tagessatz mit 12 Monaten Laufzeit = 12 monatliche Raten

4.3 Verfall und Übertragung von Tagessätzen:

  • Nicht abgerufene Tagessätze verfallen nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ersatzlos
  • Bei direkter Verlängerung vor Ablauf können bis zu 20% der ungenutzten Tagessätze in das neue Paket übertragen werden (maximal 5 Tagessätze)
  • Die Übertragung bedarf der schriftlichen Vereinbarung und erfolgt zum aktuellen Tagessatz
  • Restbestände über 20% verfallen dennoch zum ursprünglichen Ablaufdatum

4.4 Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.5 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

4.6 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Arbeitsleistung bis zur vollständigen Bezahlung aller überfälligen Forderungen einzustellen. Bei Tagessatz-Paketen wird die Nutzung der gebuchten Tagessätze bis zur Begleichung aller Rückstände gesperrt.

5. Projektdurchführung und Abnahme

5.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich remote. Bei Erforderlichkeit von Vor-Ort-Terminen wird eine Reisekostenpauschale zusätzlich in Rechnung gestellt:

Deutschland:

  • Grundpauschale: 200€ pro Tag (Hotel, Verpflegung, Arbeitszeit)
  • Entfernungszuschlag (berechnet nach Gesamtstrecke hin + zurück):
    • bis 500 km gesamt: +50€ (Gesamt: 250€)
    • 500-1.000 km gesamt: +100€ (Gesamt: 300€)
    • über 1.000 km gesamt: +150€ (Gesamt: 350€)

Rechenbeispiel: Berlin → Hamburg (290 km einfach = 580 km gesamt) = 300€ total

EU-Ausland:

Grundpauschale 250€ + Reisekosten nach Aufwand

Übersee:
nach individuellem Kostenvoranschlag

5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge zu Analytics-Tools und Nutzungsdaten zeitnah zur Verfügung zu stellen. Insbesondere hat er alle erforderlichen Freigaben zu erteilen, um die vertragsgemäße Durchführung zu gewährleisten.

5.3 Kundenfeedback soll innerhalb von maximal 3 Werktagen erfolgen. Bei längeren Verzögerungen kann sich die Projektlaufzeit entsprechend verlängern. Pro Projektphase sind bis zu zwei Feedback- bzw. Revisionsrunden im Projektumfang enthalten. Darüber hinausgehende Änderungswünsche und zusätzliche Revisionsrunden werden nach Aufwand berechnet.

5.4 Meetings können nach Absprache werktags zwischen 11:00 und 15:00 Uhr mit zumutbarer Vorlaufzeit vereinbart werden.

5.5 Abnahme: Bei Fertigstellung der beauftragten Leistungen erfolgt eine schriftliche Abnahme durch den Auftraggeber. Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen und werden vom Auftragnehmer unverzüglich behoben. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe der fertigen Leistung schriftlich Mängel anzeigt oder wenn der Auftraggeber die Leistungen in Gebrauch nimmt.

6. Projektänderungen und Mehraufwände

6.1 Projektänderungen und Zusatzbuchungen:

Bei Festpreis-Projekten:
Änderungen am vereinbarten Projektumfang werden nach Aufwand zum gültigen Tagessatz berechnet.

Bei Paket-Buchungen:

  • Zusätzliche Standardpakete (z.B. weiteres "Optimieren"-Paket) werden zu aktuellen Paketpreisen berechnet
  • Individuelle Ergänzungen außerhalb der Paket-Services werden zum Tagessatz abgerechnet
  • Änderungen innerhalb gebuchter Pakete werden nach Mehraufwand zum Tagessatz berechnet

Bei Tagessatz-Paketen: 
Änderungen werden aus dem gebuchten Tagessatz-Kontingent abgebucht. Bei unzureichendem Kontingent erfolgt Nachberechnung zum aktuellen Tagessatz.

6.2 Verzögerungen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, berechtigen den Auftragnehmer zur Berechnung von Mehraufwänden.

6.3 A/B-Tests können entweder zum Festpreis oder auf Erfolgsprovisionsbasis vereinbart werden. Eine nachträgliche Änderung der Abrechnungsart ist nicht möglich.

7. A/B-Tests und Erfolgsprovisionen

7.1 Grundkonzept der A/B-Tests:

  • A/B-Tests vergleichen die bestehende Version (Control) mit einer optimierten Version (Variante)
  • Der Begriff "Conversion" umfasst sämtliche wertschöpfende Nutzeraktionen im Conversion-Funnel (z.B. Navigation zur Produktdetailseite, Warenkorbhinzufügung oder finaler Kaufabschluss)
  • Der Auftragnehmer identifiziert durch Analyse die effektivsten Optimierungshebel und priorisiert Test-Hypothesen nach Aufwand-Nutzen-Verhältnis
  • Ziel ist die Steigerung relevanter Geschäftskennzahlen durch messbare Verbesserung der Conversion-Rate (Uplift in Prozentpunkten)

7.2 Abrechnungsoptionen für A/B-Tests:

  • Die A/B-Tests werden ausschließlich als Pakete mit jeweils 5 Tests angeboten
  • Option A (Festpreis): Pauschalbetrag gemäß aktuellem Angebot pro Paket (5 Tests), unabhängig vom Ergebnis
  • Option B (Erfolgsbasiert): Provision basierend auf nachgewiesenem Uplift für 5 Tests (siehe 7.3)
  • Die Wahl der Abrechnungsoption erfolgt vor Testbeginn und gilt für die gesamte Testphase
  • Der Auftraggeber kann jedoch für zukünftige A/B-Test-Pakete jederzeit eine andere Abrechnungsoption wählen

7.3 Erfolgsbasierte Provisionsberechnung:

  • Die Provision basiert ausschließlich auf dem gemessenen Uplift im A/B-Test
  • Vor Testbeginn wird gemeinsam festgelegt, welche spezifische Conversion-Kennzahl (z.B. Klickrate auf Produktdetailseiten, Warenkorbabschlussrate oder Gesamtconversion) als Messgröße dient
  • Berechnung: Uplift (in Prozentpunkten) × Faktor 2.000€ = Provisions-Betrag
  • Beispiel:
    • Ein Test misst einen Uplift von 0,5 Prozentpunkten (von 2,0% auf 2,5% CR)
    • Bei 10.000 monatlichen Besuchern: 50 zusätzliche Conversions pro Monat
    • Bei 60€ durchschnittlichem Warenkorb: 3.000€ zusätzlicher Umsatz monatlich
    • Auf Jahresbasis: 36.000€ Mehrumsatz bei gleichen Besucherzahlen
    • 0,5% Uplift = 0,5 × 2.000€ = 1.000€ Provision
    • 1,0% Uplift = 1,0 × 2.000€ = 2.000€ Provision
    • 2,5% Uplift = 2,5 × 2.000€ = 5.000€ Provision
  • Die Mindestprovision bei jedem erfolgreichen Test beträgt 500€
  • Die Provision ist auf maximal 10.000€ pro erfolgreichen Test begrenzt
  • Bei negativen Testergebnissen (kein Uplift) fallen keine Provisionen an

7.4 Voraussetzungen für erfolgreiche A/B-Tests:

  • Mindestens 30.000 monatliche Besucher für statistische Relevanz
  • Mindestlaufzeit: 2 Wochen pro Test für valide Ergebnisse
  • Bereitstellung von Analytics-Zugängen durch den Auftraggeber
  • Keine Änderungen an Marketing, Preisen oder Produkten während der Testphase

7.5 Verpflichtungen des Auftragnehmers:

  • Regelmäßiges Monitoring der laufenden Tests
  • Vorzeitige Beendigung bei deutlich negativer Performance
  • Auswertung und Dokumentation der Testergebnisse
  • Keine Garantie für positive Ergebnisse, da Testideen oft gemeinsam entwickelt werden

7.6 Technische Voraussetzungen für A/B-Tests:

  • Option A: Der Auftraggeber verfügt bereits über eine eigene Lizenz für ein geeignetes A/B-Test-Tool und stellt dem Auftragnehmer die notwendigen Zugänge zur Verfügung.
  • Option B: Der Auftragnehmer stellt ein geeignetes A/B-Test-Tool zur Verfügung. Die Kosten hierfür betragen pauschal 300€ pro Monat (inklusive Betreuung).

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit größter Sorgfalt. Eine Gewährleistung auf Erfolg wird nicht übernommen.

8.2 Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und in der Höhe auf die Vertragssumme begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

8.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit.

9.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die durchgeführten Projekte in anonymisierter Form in seinem Portfolio zu präsentieren. Bei namentlicher Nennung des Auftraggebers oder Verwendung von nicht anonymisierten Projektmaterialien ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers erforderlich. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung aus wichtigem Grund verweigern.

9.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

10.1 Der Auftragnehmer behält sämtliche Urheberrechte an allen im Rahmen des Projekts erstellten Konzepten, Designs und Materialien. Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an diesen Materialien für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

10.2 Die Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte oder die Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

10.3 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erstellten Materialien in anonymisierter Form zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus wichtigem Grund widerspricht.

10.4 An Vorarbeiten, Entwürfen und allen anderen Dokumenten, die im Rahmen der Angebotsphase oder der Vertragsanbahnung erstellt werden, werden keine Nutzungsrechte eingeräumt. Diese verbleiben beim Auftragnehmer.

11. Kündigung und Stornierung

11.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen in Text- oder Schriftform gekündigt werden.

11.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.3 Bei Kündigung sind bereits erbrachte Teilleistungen entsprechend zu vergüten.

11.4 Bei Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • Stornierung bis 14 Tage vor Projektbeginn: kostenlos
  • Stornierung bis 7 Tage vor Projektbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung
  • Stornierung weniger als 7 Tage vor Projektbeginn: 25% der vereinbarten Vergütung
  • Stornierung nach Projektbeginn: 100% der vereinbarten Vergütung für den bereits begonnenen Projektabschnitt sowie 25% für die noch nicht begonnenen Projektabschnitte

11.5 Bei Tagessatz-Paketen mit Ratenzahlung ist bei vorzeitiger Kündigung 25% des offenen Restbetrags sofort fällig. Bereits bezahlte Raten werden nicht zurückerstattet.

12. Nachbetreuung

12.1 Der Auftragnehmer gewährt kostenlosen Support für Rückfragen zum Projekt für einen Zeitraum von 2 Monaten nach Projektabschluss.

12.2 Darüber hinausgehende Betreuung wird nach Aufwand berechnet.

13. Widerrufsrecht

13.1 Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dieses erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und der Verbraucher seine Zustimmung hierzu erteilt hat.

14. Höhere Gewalt

14.1 Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn die Nichterfüllung auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen.

14.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terroranschläge, staatliche Restriktionen, Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitskampfmaßnahmen sowie längere Stromausfälle oder Internetstörungen.

14.3 Im Falle höherer Gewalt wird die betroffene Vertragspartei die andere Partei unverzüglich informieren und die voraussichtliche Dauer der Behinderung mitteilen. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, die Auswirkungen der höheren Gewalt so gering wie möglich zu halten und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen so bald wie möglich wieder aufzunehmen.

14.4 Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als 30 Tage an, kann jede Vertragspartei den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

15. Alternative Streitbeilegung

15.1 Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden die Parteien versuchen, diese zunächst durch Verhandlungen und Gespräche beizulegen.

15.2 Gelingt dies nicht, werden die Parteien vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens eine Mediation durchführen. Die Kosten der Mediation werden von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen.

15.3 Als Mediator wird eine von beiden Parteien einvernehmlich bestimmte, unabhängige und zur Verschwiegenheit verpflichtete Person bestellt. Können sich die Parteien nicht auf einen Mediator einigen, wird dieser auf Antrag einer Partei vom zuständigen IHK-Mediationszentrum benannt.

15.4 Der Rechtsweg bleibt den Parteien unbenommen, wenn die Mediation gescheitert ist oder eine Partei nicht an der Mediation teilnimmt.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Berlin.

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

16.3 Änderungen dieser AGB bedürfen der Text- oder Schriftform.

Stand: 21. Mai 2024